Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
1. Allgemeiner Teil
Die GenerationSound Events GmbH (nachfolgend „Vermieter“ oder „GS EVENTS“) vermietet Zelte, Mobiliar, Geschirr, Gläser, Besteck, Dekorationsartikel, Veranstaltungstechnik, Casino-Spieltische und weiteres Eventequipment für Veranstaltungen, Hochzeiten, Firmenfeiern, Messen, Vernissagen und private Feiern und erbringt damit verbundene Leistungen wie Lieferung, Aufbau und Abbau.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können jederzeit unter info@gs-eventverleih.de in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden. Sie werden dem Kunden zusätzlich mit jedem Angebot und jeder Rechnung zur Verfügung gestellt.
Vermieter:
GenerationSound Events GmbH
Marke: GS EVENTS | Zeltverleih & Eventausstattung
Am Steinacker 36
85253 Erdweg
Geschäftsführer: Patrick Hausotter
Registergericht: Amtsgericht München, HRB 306624
USt-IdNr.: DE458089527
Telefon: 08138 669984
E-Mail: info@gs-eventverleih.de
2. Geltung und Bedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der GenerationSound Events GmbH, Am Steinacker 36, 85253 Erdweg.
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Das Mietgut, einschließlich des mitgelieferten Zubehörs und Equipments, ist und bleibt Eigentum der GenerationSound Events GmbH.
3. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters (auch per E-Mail). Das gilt ebenso für Ergänzungen, Nebenabreden oder Abänderungen.
4. Preise
Sämtliche im Angebot und im Mietshop angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreis gekennzeichnet. Kosten für Lieferung, Abholung, Aufbau, Abbau und Reinigung werden, soweit nicht anders vereinbart, gesondert berechnet.
5. Zahlungsbedingungen
Der Gesamtrechnungsbetrag ist im Voraus zu bezahlen. Soweit nicht anders vereinbart, kann der Kunde die Zahlung per Vorkasse leisten oder bei Lieferung mit Karte bezahlen.
6. Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt und endet zu den im jeweiligen Angebot bzw. Mietvertrag genannten Zeitpunkten. Die Mietpreise gelten pro Eventtag. Bei einer üblichen Veranstaltung, zum Beispiel Lieferung oder Abholung am Donnerstag, Veranstaltung am Samstag und Rückgabe am Montag, wird ein Eventtag berechnet. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wie Festivals wird ein im Angebot ausgewiesener Mehrtagesfaktor berechnet.
7. Übergabe und Rückgabe
Die Gefahr für Beschädigung, Verlust, Wertminderung und Verschlechterung der Mietgegenstände geht mit Übernahme der Mietgegenstände auf den Mieter über. Der Vermieter stellt das Mietobjekt mit Zubehör und gegebenenfalls Betriebsanleitung spätestens zu Beginn der Mietzeit in seinem Lager zur Abholung bereit. Bei Anlieferung durch den Vermieter geht die Gefahr auf den Mieter über, sobald die Mietgegenstände von der den Transport ausführenden Person übergeben worden sind. Bei Übergabe ist der Mieter verpflichtet, die Mietgegenstände auf Vollzähligkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Spätere Reklamationen finden keine Berücksichtigung.
Die Mietgegenstände sind in sauberem, gereinigtem Zustand zurückzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein, wird ein Aufpreis von 40 % auf den vereinbarten Mietpreis fällig.
Bei Rücklieferung oder Abholung der Mietgegenstände müssen diese vollständig und zu ebener Erde transportfähig verpackt bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich. Kosten für eine möglicherweise notwendige spätere Abholung gehen zu seinen Lasten. Mietgegenstände werden bei Selbstabholung nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausgegeben.
8. Obhutspflicht und Weitervermietung
Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und nur von eingewiesenem Personal bedienen zu lassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen an dem Mietobjekt vorzunehmen.
Der Kunde ist verpflichtet, Dritte über das Eigentum des Vermieters in Kenntnis zu setzen. Wird das Mietobjekt beim Kunden beschlagnahmt, gepfändet oder entwendet, hat der Kunde dies dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Eine Weitervermietung von bereitgestelltem Material ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig und entsprechend dem geplanten Nutzen an den Vermieter zu vergüten.
9. Haftung des Vermieters und des Mieters
Der Vermieter trägt die Gefahr der gewöhnlichen Abnutzung der Mietgegenstände. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Vermieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Vermieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Für Ansprüche auf Schadensersatz haftet der Vermieter bis höchstens zur Höhe der Rechnungs- bzw. Angebotssumme. Unbeschadet eigener Regressansprüche gegen Dritte haftet der Mieter für jeden Verlust, jede Beschädigung, jeden Unterschied sowie jeden Minderwert, ohne sich gegenüber dem Vermieter auf Nichtverschulden oder höhere Gewalt berufen zu können. Dem Mieter werden fehlende Mietgegenstände bzw. beschädigte Teile berechnet. Der Mieter verpflichtet sich, alle notwendigen Vorschriften und behördlichen Auflagen zu beachten. Insoweit stellt er den Vermieter von jeglichen Ansprüchen frei.
10. Versicherung
Es wird dem Mieter empfohlen, die Ware für die Dauer der Veranstaltung bzw. des Vertragsverhältnisses gegen Diebstahl zum Wiederbeschaffungswert zu versichern. Andernfalls haftet der Mieter selbst in voller Höhe. Die vermietete Ware ist nicht über den Vermieter versichert.
11. Datenschutz
Einzelheiten zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
12. Stornierung und Kündigung
Will der Auftraggeber von einem bereits erteilten Auftrag zurücktreten, hat er dem Vermieter den entstandenen Schaden bzw. die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten für Planung, Organisation etc. zu erstatten. Stornokosten entstehen bei laufenden Aufträgen wie folgt:
bis 8 Wochen vor Liefertermin: 25 % des Mietumsatzes
8 bis 4 Wochen vor Liefertermin: 50 % des Mietumsatzes
4 bis 2 Wochen vor Liefertermin: 75 % des Mietumsatzes
ab 2 Wochen vor Liefertermin: 100 % des Mietumsatzes
Sollte der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen im vereinbarten Zeitraum nicht nachkommen oder zahlungsunfähig werden, behält sich der Vermieter vor, vom Auftrag zurückzutreten.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Dachau ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Für den Fall, dass der Streitwert 5.000,00 EUR übersteigt, ist München ausschließlicher Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Der Vermieter und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.